Feuerwehr Eresing
Feuerwehr Pflaumdorf
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Feuerwehr - 112

Im Alarmfall – Notfall immer sofort die Notrufnummer 112 anrufen!

Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing

Sprechzeiten Bürgermeister

  • Montag und Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
  • Freitag 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Montag und Mittwoch 16:30 Uhr - 18:30 Uhr

Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, der Chef ist der Bürgermeister und die fachliche Leitung übernehmen Ehrenämtler, die Kommandanten.

Sie möchten sich ebenfalls engagieren und Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau werden? Dann kontaktieren Sie bitte die örtliche Feuerwehr, diese freut sich über neue Kolleginnen und Kollegen und auch, wenn Kinder oder Jugendliche Interesse an diesem überaus wichtigen Ehrenamt haben.

Das Hauptamt der VG Windach ist zuständig für die Bearbeitung des Feuerwehrwesens. Unter dem Link BayernPortal finden Sie alles aktuelle zum Thema Feuerwehrdienst. 

Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden. 

Feuerwehren der Gemeinde Eresing

Feuerwehr ERESING
1. Kommandant Herr Matthias Reiter
2. Kommandant Herr Tobias Resch   

Alarmauslöser in St. Ottilien – Elektrowerkstatt, Erzabtei 33

Feuerwehr PFLAUMDORF
1. Kommandant Herr Winkler    
2. Kommandant Herr Schöttl   

Alarmauslöser in Pflaumdorf – Dorfstraße 2

Abbrennerlaubnis

Planen Sie ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Schiffmann vom Bürgerbüro in der VG Windach auf und beantragen eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk. 

Vorbeugender Brandschutz

Wenn man etwas vorbeugen kann, sollte man es tun. Hier können Sie sich über die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz informieren oder Sie kontaktieren einen unserer Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach.  

Verordnung Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist dazu da, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Die Kosten der Feuerbeschau werden von der Gemeinde getragen. Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen; Nähere Auskünfte erteilen auch unsere Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach. 

Feuerwehreinsatz Kostenerstattung

Carolin Schuhmann
Hauptamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach 
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Hier erfahren Sie mehr über die Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen oder Sie kontaktieren Frau Jung vom Hauptamt in der VG Windach.

Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.