Im Alarmfall – Notfall immer sofort die Notrufnummer 112 anrufen!
Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Schulweg 2
86922 Eresing
Sprechzeiten Bürgermeister
Sprechzeiten Gemeindekanzlei:
ACHTUNG: Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten. Vielen Dank.
Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, der Chef ist der Bürgermeister und die fachliche Leitung übernehmen Ehrenämtler, die Kommandanten.
Sie möchten sich ebenfalls engagieren und Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau werden? Dann kontaktieren Sie bitte die Feuerwehr von Eresing oder Pflaumdorf, diese freuen sich über neue Kollegen und auch, wenn Kinder oder Jugendliche Interesse an diesem überaus wichtigen Ehrenamt haben.
Bei Frau Jung vom Hauptamt in der VG Windach haben Sie Ihre Ansprechpartnerin für das Feuerwehrwesen, hier auf dem BayernPortal steht alles über den Feuerwehrdienst.
Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.
Feuerwehr ERESING
1. Kommandant Herr Müller
2. Kommandant Herr Resch
Alarmauslöser in St. Ottilien – Elektrowerkstatt, Erzabtei 33
Feuerwehr PFLAUMDORF
1. Kommandant Herr Winkler
2. Kommandant Herr Schöttl
Alarmauslöser in Pflaumdorf – Dorfstraße 2
Planen Sie ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen Frau Kelly oder Frau Weigl vom Bürgerbüro in der VG Windach auf und beantragen eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk.
Wenn man etwas vorbeugen kann, sollte man es tun. Hier können Sie sich über die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz informieren oder Sie kontaktieren Herrn Wollner vom Bauamt in der VG Windach.
Die Feuerbeschau ist dazu da, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Die Kosten der Feuerbeschau werden von der Gemeinde getragen. Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen, Herr Wollner ist Ihr Ansprechpartner im Bauamt in der VG Windach.
Hier erfahren Sie mehr über die Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen oder Sie kontaktieren Frau Jung vom Hauptamt in der VG Windach.
Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.
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