Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leitung Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen
Den Bauantrag für die Erteilung einer Baugenehmigung reichen Sie bei der Gemeinde ein, in der sich das Grundstück befindet oder in der VG Windach bei unserer Mitarbeiterin. Erforderliche Formulare, Kosten und Rechtsgrundlagen sind auf dem Bayernportal ausführlich für Sie beschriebe und auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Sie weiterführende Informationen und Bauantragsformulare.
Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Hier können Sie einen Antrag auf isolierte Befreiung bzw. isolierte Abweichung stellen.
Bei Fragen rund um das Thema „Ausnahmen, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Gebühren“ können Sie sich auch gerne an das Bauamt unter der Rufnummer 08193/930520 wenden.
Für die Erschließung von Neubaugebieten ist unser Bürgermeister Ihr Ansprechpartner. Hier lesen Sie mehr zur Erschließung von Baugebieten auf dem BayernPortal.
Wenn Sie planen, ein Gebäude auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen. Für diese Prüfung der Bebaubarkeit ist Herr Schmid in der VG Windach Ihr Ansprechpartner.
Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing
Sprechzeiten Bürgermeister
Sprechzeiten Gemeindekanzlei:
Geht es um Subventionierung von Bauplätzen, wenden Sie sich bitte an Frau Lang in der VG Windach. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erfahren Sie mehr zu den Einheimischen Modellen.
IKEK – Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept
Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
Anfang 2017 ist der Startschuss für die drei Gemeinden Windach, Eresing und Finning zum IKEK gefallen; die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn wurde seitens der Regierung von Oberbayern erteilt.
Derzeit wird eine sogenannte „Vorbereitende Untersuchung“ durch das Ortsplanungs- und Stadtentwicklungsbüro OPLA aus Augsburg durchgeführt, um den baulichen und infrastrukturellen Ist-Zustand der drei Gemeinden zu erheben.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber und über das weitere Vorgehen berichten.
Haben Sie Fragen zur Städtebauförderung FEWI 2030, oder zu den aktuellen Interkommunalen Projekten, klicken Sie auf die Links bzw. wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Lang in der VG Windach.
Hier können Sie den Abschlussbericht der Interkommunalen Städtebauförderung FEWI online anschauen und downloaden.
Bei der Erschließung von Baugebieten in unserer Gemeinde können sich für Sie als Bürger Zahlungspflichten ergeben. Sind Sie mit einem Beitragsbescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen oder auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Den rechtlichen Hintergrund erfahren Sie hier auf dem BayernPortal. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt in der VG Windach.
Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing
Sprechzeiten Bürgermeister
Sprechzeiten Gemeindekanzlei:
Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leitung Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen
Das Erbaurecht bietet die Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück vom Eigentum darauf stehender Gebäude zu trennen. Erbbaurecht Verträge werden zwischen 60 bis 99 Jahre abgeschlossen. Hier erfahren Sie mehr zur Bestellung des Erbbaurechts auf dem BayernPortal.
Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing
Sprechzeiten Bürgermeister
Sprechzeiten Gemeindekanzlei:
Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leitung Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen
Die Gemeinde steht ein allgemeines Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken im Gemeindegebiet zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Ob Ihr Grundstück mit einem gemeindlichen Vorkaufsrecht belastet ist, erfahren Sie bei unserer Mitarbeiterin und Mitarbeiter beim Bauamt.
Mehr dazu lesen Sie bitte auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei.
Bei Städtebaulichen Verträgen, auch Kauf- und Tauschverträge ist Frau Lang Ihre Ansprechpartnerin innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft.
Bei Baumaßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern sollten Sie in jedem Fall vorab erkundigen und dann einen Antrag bei uns stellen. Wir leiten diesen weiter zum Landratsamt. Mehr zum Denkmalschutz finden Sie hier unter diesem Link zum BayernPortal.
Feldgeschworene arbeiten seit 500 Jahren ehrenamtlich und können bei der Kennzeichnung von Grundstücken mitwirken, wenn sie dazu vom von unserer Gemeinde beauftragt werden.
Dies und das Prozedere sind auf dem BayernPortal ausführlich beschrieben. Gerne können Sie auch unser Bauamt der VG Windach dazu kontaktieren.