Gewerbeanzeige Onlineverfahren bitte hier klicken.
Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Gewerbeanzeige auf dem BayernPortal.
Die Kosten für die Anmeldung:
>40,00 EUR
>persönliches Erscheinen
>Handelsregisterauszug (nicht bei GbR, Einzelunternehmen)
>Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldenden)
>bei einer GmBH Vollmacht der weiteren Gesellschafter
>Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte bei GbR)
Die Kosten für die Ab- /Ummeldung:
>25,00 EUR
>persönliches Erscheinen >Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldendem)
>bei einer GmbH Vollmacht der weiteren Gesellschafter.
Sie können aber auch Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erledigen oder in der VG Windach bei unseren Mitarbeiterinnen vom Bürgerbüro.
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug. Alles über die Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier auf dem BayernPortal.Hier finden Sie auch den Assistenten, der Sie beim Schreiben des formlosen Antrags (mit Unterschrift) an uns unterstützt.
Sie können die Auskunft aber auch online auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen oder im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Windach.
Auf Landesebene unterstützt Sie das Standortmarketing „Invest in Bavaria“ dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehende Einrichtung zu erweitern.
Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing
Sprechzeiten Bürgermeister
Sprechzeiten Gemeindekanzlei:
Die Gemeinde verfügt über zwei Gewerbegebiete. Derzeit stehen jedoch keine Grundstücke zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Herrn Schmid vom Bauamt in der VG Windach.
Die Gemeinde erhebt eine Ertragssteuer auf die Gewinne der Gewerbebetriebe und entscheidet über die Höhe der Gewerbesteuer. Hier finden Sie weitere Informationen auf dem BayernPortal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt in der VG Windach.
Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnisnach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal oder bei unseren Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzleit und im Bürgerbüro in der VG Windach.
Hier können Sie sich über die Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der allgemeinen Sperrzeit auf dem Bayernportal erkundigen oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach.
Wir können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten eine Befreiung erteilen. Bitte wenden Sie sich für den Befreiungsantrag an unsere Mitarbeiterin in der Gemeindekanzlei oder an unsere Mitarbeiterin im Bürgerbüro der VG Windach und informieren sich hier auf dem BayernPortal über die Voraussetzungen für einen Befreiungsantrag .
Der Eresinger Ulrichsmarkt mit Festgottesdienst und Prozession findet traditionell jedes Jahr am 4.Juli statt.
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein. Nähere Informationen über Marktgebühren erhalten Sie bei uns bzw. auf dem BayernPortal, bei unserer Mitarbeiterin Frau Teichert in der Gemeindekanzlei oder bei Frau Klas im Steueramt der VG Windach.
Im Gewerbegebiet von Eresing wurden alle Gewerbegrundstücke an die Biomasseheizung angeschlossen.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder weitergehende Informationen wünschen, ist Herr Riess der richtige Ansprechpartner für Sie.
Kontakt:
Nahwärmeversorgung Eresing
Herr Riess
E-Mail: nahwaermeversorgung-eresing@gmx.de
Mobil: 0170 5229691
Planen Sie Plakate oder öffentliche Anschläge im Gebiet unserer Gemeinden, wenden Sie sich bitte zuvor an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach, um zu erfahren, wo dies möglich ist.
Für das Veranstalten von sogenannten kleinen Lotterien, Ausspielungen und Tombolas gelten bestimmte Voraussetzungen und die Beantragung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis. Informieren Sie sich dazu auf dem BayernPortal oder bei unserer Mitarbeiterin im Bürgerbüro der VG Windach.
Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach.