Friedhof Eresing
Pflaumdorferstr. 4
86922 Eresing
Friedhof St.Ottilien
Erzabtei
86941 Eresing – St.Ottilien
Für eine Grabmalgenehmigung und wenn Sie sich über die Vergabe von Grabplätzen informieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Tirabasso in der VG Windach.
Hier können Sie die Friedhofs- und Bestattungssatzung unserer Gemeinde sowie die Friedhofsgebührensatzung einsehen.
Hier lesen Sie mehr über die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts bzw. Bestattungswesen, das für die Überführung einer Leiche gewisse Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen vorsieht oder Sie wenden sich an unsere Mitarbeiterin Frau Tirabasso in der VG Windach.
Hier können Sie die Friedhofsgebührensatzung unserer Gemeind einsehen.
Hier können Sie die Friedhofs- und Bestattungssatzung unserer Gemeinde einsehen.
Ein Sterbefall anzeigen kann schriftlich wie mündlich erfolgen. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung muss jedoch dem Standesamt zur Registrierung vorgelegt werden. Wird für die Überführung innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland ein Leichenpass benötigt, wird er bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Windach Frau Tirabasso ausgestellt.