Lebensende

Friedhof

Friedhof Eresing
Pflaumdorferstr. 4
86922 Eresing

Friedhof St.Ottilien
Erzabtei
86941 Eresing – St.Ottilien

GRABMALGENEHMIGUNG​ & GRABPLÄTZE VERGABE

Für eine Grabmalgenehmigung und wenn Sie sich über die Vergabe von Grabplätzen informieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Tirabasso in der VG Windach.

Hier können Sie die Friedhofs- und Bestattungssatzung unserer Gemeinde sowie die Friedhofsgebührensatzung einsehen. 

BESTATTUNGSRECHT, BESTATTUNGSWESEN ÜBERFÜHRUNGSERLAUBNIS

Hier lesen Sie mehr über die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts bzw. Bestattungswesen, das für die Überführung einer Leiche gewisse Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen vorsieht oder Sie wenden sich an unsere Mitarbeiterin Frau Tirabasso in der VG Windach. 

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Hier können Sie die  Friedhofsgebührensatzung unserer Gemeind einsehen. 

Friedhof / Leichenhaus Benutzungsordnung

Hier können Sie die Friedhofs- und Bestattungssatzung unserer Gemeinde einsehen. 

TODESBESCHEINIGUNG, STERBEBEURKUNDUNG & LEICHENPASS

Ein Sterbefall anzeigen kann schriftlich wie mündlich erfolgen. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung muss jedoch dem Standesamt zur Registrierung vorgelegt werden. Wird für die Überführung innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland ein Leichenpass benötigt, wird er bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Windach Frau Tirabasso ausgestellt.