Vereine A - Z

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ehrenamtliche,

das ehrenamtliche Engagement und die Mitarbeit in Vereinen sind in Bayern Tradition und Ausdruck unserer Lebensphilosophie. Fast jeder Zweite in Bayern engagiert sich ehrenamtlich und ist aktiv in der Vereinsarbeit. So entstehen unser einmaliges bayerisches Lebensgefühl und die Lebensqualität, für die wir in der ganzen Welt bekannt sind!
Feiern verbindet und ist die Krönung des gemeinsamen Engagements. Und wir freuen uns, wenn die lang vermissten Feste nach der Pandemie – wenn auch vielleicht noch mit Ein schränkungen – wieder stattfi nden können. Gerade Feuerwehr-, Schützen-, Burschenvereins- und Sportfeste, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeiern und unzählige andere Feierlichkeiten gehören zur Stärkung des Zusammenhalts und des Gemeinschaftsgefühls dazu. 

Diese Feste bedürfen der Planung und müssen die Belange von Sicherheit, Schutz der Anwohner und der Umwelt beachten. Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen vor einer Veranstaltung soll den Verein jedoch nicht überfordern!
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher die Vereine bei der Ausrichtung von Brauchtums- und Vereinsfeiern mit dem folgenden Leitfaden für Vereinsfeiern. Die Kapitel wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Neue relevante Themenfelder u. a. zur Datenschutz-Grundverordnung, wurden aufgenommen.

Bitte klicken Sie hier um zum Leitfaden zu gelangen.

Ehrenamt

Sich für und in der Gesellschaft zu engagieren, ist eine gute Sache. Mehr als 31 Millionen Menschen machen das in Deutschland bereits in ihrer Freizeit. Wenn Sie auf der Suche sind, ein für sich passendes Engagement in Ihrem Landkreis zu finden, dann können Sie sich be der k.e.b., der Koordinationsstelle Engagierter Bürger informieren.

Öffentliche Vergnügungen, Anzeige, Erlaubnis

Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen. 

Plakate & Öffentliche Anschläge

Wenn Sie Anschläge und Plakate in unserer Gemeinde anbringen wollen, beachten Sie bitte die unsere Plakatierungsverordnung, die Sie im Ortsrecht finden oder wenden Sie sich direkt an Frau Teichert in der Gemeindekanzlei.