Bauplanung

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leitung Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf unserer Gemeinde für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Ee ist ein vorbereitender Bauleitplan und wird alle 10 – 20 Jahre aktualisiert. Er besitzt jedoch keine Aussenwirkung auf Sie als Bürger, da er ein sogenanntes Verwaltungsinternum ist.  

Die Gemeinde Eresing verfügte über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan, der in der Fassung vom 14.11.1991 am 04.05.1992 öffentlich bekannt gemacht wurde. In der Folgezeit wurden 10 Änderungsverfahren durchgeführt.

Durch die Laufzeit von rund 20 Jahren bildete der Flächennutzungsplan aufgrund der baulichen Entwicklung, den Änderungen der entsprechenden Gesetzesgrundlagen, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nicht mehr ab.Die Gemeinde hat daher im Jahr 2009 entscheiden, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung sollen dabei die langfristigen Ziele für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung neu formuliert werden, insbesondere auch im Hinblick auf die verkehrlichen Entwicklungen im Großraum der Ammerseeregion. Eine aus Gemeinderäten und interessierten Bürgern eingesetzte Lenkungsgruppe begleitete den Änderungsprozess.

Mit der Ausarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes und die Durchführung des Leitbildprozesses hat die Gemeinde den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum beauftragt.Der durch das Landratsamt Landsberg mit Bescheid vom 14.10.2013 genehmigte Flächennutzungsplan wurde am 30.10.2013 bekanntgemacht und ist damit wirksam.

 

Mehr über die Rechtsgrundlagen können Sie hier auf dem BayernPortal  nachlesen oder Sie kontaktieren unseren Mitarbeiter Herrn Schmid vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft. 

Das Öffnen der Pläne kann je nach Internetleitung etwas Zeit in Anspruch nehmen. 

Bauleitplanverfahren

Ist aktuell ein Bebauungsplanentwurf im Verfahren, dann können Sie ihn hier einsehen und dazu Ihre schriftliche Stellungnahme per Email oder per Post an Herrn Schmid vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft senden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie auf dem BayernPortal.

Auf dem Geoportal Bayern sind die Daten der Bauleitplanung ebenfalls erfasst und können dort eingesehen werden. 

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne unserer Gemeinde können Sie hier online anschauen und auf der Gemeinde zu den Öffnungszeiten einsehen. Im Laufe der Zeit werden wir hier nach und nach alle Entwürfe, Begründungen und eventuell vorliegende Umweltberichte und Gutachten hier einstellen. Vermissen Sie einen Bebauungsplan, rufen Sie bitte Herrn Schmid vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft bitte an.

Auf dem BayernPortal finden Sie die Rechtsgrundlagen und Beschreibung für den Bebauungsplan.

Aussenbereichssatzung

Die Aussenbereichssatzung unserer Gemeinde ist für Sie von Belang, wenn Sie ein Bauvorhaben planen. Bitte wenden Sie sich an Herrn Schmid im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, wenn Sie weiterführende Fragen haben.. Den rechtlichen Hintergrund können Sie hier auf dem BayernPortal nachlesen.

Innenbereichssatzung

Die Innenbereichssatzung legt dar, welche Grundstücke zu unseren im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören und welche zum Außenbereich. Eine umfassendere Beschreibung der Abgrenzungssatzung finden Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie wenden sich direkt an Herrn Schmid vom Bauamt in der VG Windach. 

Baugebiete

Wohnbaugrundstücke

Die Gemeinde Eresing verfügt derzeit über keine Wohnbaugrundstücke!

Gewerbegrundstücke

Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing

Sprechzeiten Bürgermeister

  • Montag und Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
  • Freitag 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Montag und Mittwoch 16:30 Uhr - 18:30 Uhr

Die Gemeinde Eresing verfügt über ein Gewerbegebiet. Derzeit stehen jedoch keine Grundstücke zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich an Herrn Klotz oder Herrn Schmid bei der Verwaltungsgemeinschaft Windach. 

Auf dem BayernPortal finden Sie weitere Informationen zur Gewerbeansiedlung

Umgelegungsverfahren

Nicht nur die Gemeinde, auch Sie als Bürger und Bürgerin können die Neuordnung von Grundstücken, also, ein Umlegungsverfahren initiieren, wenn eine einvernehmliche Regelung zwischen Ihnen und den anderen Grundstückseigentümern nicht möglich ist. 

Auf dem BayernPortal finden Sie eine Beschreibung, die Voraussetzungen sowie Fristen und Kosten dazu. Gerne kann Ihnen Herr Schmid vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft weitere Informationen geben.

Flurbereinigung

Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing

Sprechzeiten Bürgermeister

  • Montag und Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
  • Freitag 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Montag und Mittwoch 16:30 Uhr - 18:30 Uhr

Die Flurbereinigung, auch Flurneuordnung gennant, sieht eine Neuordnung von ländlichem Grundbesitz vor, aber auch Dorferneuerung, Gewässer- und Umweltschutz sowie die Stärkung ländlichen Raums gehören zu ihren Entwicklungen. Weitere Informationen finden Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie fragen Herrn Schmid vom Bauamt. 

 

Baumschutz

Es gibt in unseren Bebauungsplänen sogenannte festgesetzte, d.h. erhaltenswerte Bäume. Bevor Sie also planen, einen Baum zu fällen, auch wenn er auf Ihrem eigenen Grund und Boden wächst, erkundigen Sie sich bitte bei uns, ob er unter den Baumschutz fällt. Gerne können Sie uns dazu telefonisch kontaktieren, fragen Sie Herrn Schlenz oder Herrn Schmid vom Bauamt. 

Anmerkung bezüglich der naturschutzrechtlichen Bestimmungen:

Bei Rückschnitten und Zuschnitten sind während der Vegetationsperiode vom 01. März bis 30. September die Bestimmungen des Naturschutzes zu beachten. Nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu fällen, zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden, sowie für Form- und Pflegezuschnitte. Es sollte eine schonende Ausführung der Maßnahmen stattfinden.

Gewässerunterhaltung

Haben Sie Fragen zur Pflege, baulichem Zustand und Entwicklung unserer Gewässer samt Ufer, wenden Sie sich bitte an Herrn Schmid vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft. 

Das Bayerische Wassergesetz  finden Sie hier auf dem BayernPortal.