NATUR- UND UMWELTSCHUTZ​

Herr Schlenz
Verwaltungsgemeinschaft
Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Wir nehmen den Umweltschutz ernst in unserer Gemeinde. Wenn Sie sehen, dass jemand einfach seinen Müll im Wald entsorgt hat oder die Bewässerungsgräben zugewachsen sind, dann freuen uns, wenn Sie uns darauf hinweisen, wir kümmern uns.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach auf. Auch wenn Sie selbst Fragen oder ein anderes Anliegen haben.

Auf dem Umwelt Navigator Bayern finden Sie zahlreiche Themen  und Publikationen zum Natur- und Umweltschutz.

BAumschutz

Herr Schlenz
Verwaltungsgemeinschaft
Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Es gibt in unseren Bebauungsplänen sogenannte festgesetzte, d.h. erhaltenswerte Bäume. Bevor Sie also planen, einen Baum zu fällen, auch wenn er auf Ihrem eigenen Grund und Boden wächst, erkundigen Sie sich bitte bei uns, ob er unter den Baumschutz oder Bebauungsplan fällt. Gerne können Sie uns dazu telefonisch kontaktieren, fragen Sie unsere Mitarbeiter vom Bauamt der VG.

Anmerkung bezüglich der naturschutzrechtlichen Bestimmungen:

Bei Rückschnitten und Zuschnitten sind während der Vegetationsperiode vom 01. März bis 30. September die Bestimmungen des Naturschutzes zu beachten. Nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu fällen, zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden, sowie für Form- und Pflegezuschnitte. Es sollte eine schonende Ausführung der Maßnahmen stattfinden.

Wildschaden

Ein Wildschaden ist ein durch ein frei lebendes Tier verursachter Schaden in der Landwirtschaft, Garten oder Forstwirtschaft.
In diesem Fall melden Sie sich bitte bei einer unserer Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro der VG Windach.
Bei einem Wildunfall (mit dem Pkw auf der Straße) melden Sie sich bitte umgehend bei der Polizei.

Gewässerunterhaltung

Haben Sie Fragen zur Pflege, baulichem Zustand und Entwicklung unserer Gewässer samt Ufer, wenden Sie sich bitte an das Bauamt in der VG windach.

Das Bayerische Wassergesetz finden Sie hier auf dem BayernPortal. 

Pflege der gemeindlichen Grünanlagen

Herr Michael Klotz
Erster Bürgermeister Eresing
Kirchstraße 2
86922 Eresing

Sprechzeiten Bürgermeister

  • Montag und Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
  • Freitag 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Sprechzeiten Gemeindekanzlei:

  • Montag und Mittwoch 16:30 Uhr - 18:30 Uhr

Wir kümmern uns um unsere Grünanlagen. Wenn Sie den Eindruck haben, das sie nicht gepflegt sind, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und sagen uns, wo.
Wenn Sie sich selbst engagieren und eine Grünanlage betreuen wollen, wie es in Windach z.B. bei der Bepflanzung des Kreisels der Fall ist, herzlich gerne! – dann nehmen Sie bitte Kontakt zum Bürgermeister auf oder zu Herrn Schmid vom Bauamt in der VG Windach. 

Trinkwasserqualität unserer Gemeinden

Über die Trinkwasserqualität unserer Gemeinde und Ortsteile können Sie sich hier informieren. 

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können Boden und Grundwasser verunreinigen. Deswegen sollten Sie das sofort der Polizei oder Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) melden.
Mehr dazu erfahren Sie auf dem BayernPortal oder Sie kontaktieren einen unserer Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach. 

Abwendung von Wasser- und Eisgefahr

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet. Mehr dazu lesen Sie auf dem BayernPortal oder kontaktieren einen unserer Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach. 

Wasserschutzgebiete

Bei unseren Mitarbeitern vom Bauamt erfahren Sie, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt. Dies ist z.B. wichtig, wenn Sie einen Brunnenbohrung planen. Mehr dazu lesen Sie bitte auf dem BayernPortal.

Biomasseheizung Eresing Gewerbegebiet

Im Gewerbegebiet von Eresing wurden alle Gewerbegrundstücke an die Biomasseheizung angeschlossen. 

Wenn Sie Fragen dazu haben oder weitergehende Informationen wünschen, ist Herr Riess der richtige Ansprechpartner für Sie.

Kontakt:
Nahwärmeversorgung Eresing
Herr Riess
E-Mail: nahwaermeversorgung-eresing@gmx.de

 

Energieatlas Bayern 2.0

Freischaltung Energie-Atlas Bayern 2.0, der Energie-Atlas Bayern.
Das Internetportal Energie-Atlas Bayern ist ein zentrales und wesentliches Steuerungselement der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der Energiewende. Es bietet Bürgern, Unternehmen und Kommunen kostenlos eine Fülle an Informationen rund um das Thema Energie in Form von eng miteinander verzahnten, interaktiven Karten und Texten. Wissenportale, wie der Energie-Atlas Bayern, zeichnen sich durch ihre Aktualität aus und bedürfen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Inhalte. Ab sofort ist die zweite Entwicklungsstufe des Energie-Atlas Bayern frei geschaltet – klicken Sie hier.

Klima-News der Gemeinde Eresing und des Landkreises Landsberg am Lech

Sonnenenergie nutzen: Das neue Solar- und Gründachkataster des Landkreises und der Gemeinde Eresing gibt Auskunft

Klimaschutz erfordert das Engagement eines jeden Einzelnen; mit den neuen Online-Beratungstools Solar- und Gründachkataster unterstützen wir Ihre Initiative im Klimaschutz.

Einmal auf‘s eigene Hausdach blicken…

Wenn Sie gerne wissen möchten, ob sich Ihr Hausdach für eine Solaranlage oder eine Dachbegrünung eignet und ob sich eine derartige Investition rechnen würde, dann klicken Sie hier!